für Leistungen der COPYWRITE X LLC · Stand: 02.07.2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen
im Folgenden „Auftragnehmer", und ihren Kunden, im Folgenden „Auftraggeber", über die Konzeption und Erstellung von E-Mail-Kampagnen zur Reaktivierung bestehender Kontakte.
(2) Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind als Auftraggeber ausgeschlossen. Unternehmer ist, wer bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Die Zahlungsabwicklung erfolgt per Rechnung oder Banküberweisung.
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website www.revenue-reactivation.com stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Auftraggeber, ein Angebot abzugeben.
(2) Mit Auswahl eines Leistungspakets und Abschluss des Zahlungsvorgangs oder durch Annahme eines individuellen Angebots gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftragnehmer das Angebot des Auftraggebers bestätigt. Die Bestätigung kann insbesondere per E-Mail, Zahlungsbestätigung, Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung erfolgen.
(4) Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vertragsangebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn aus Sicht des Auftragnehmers die fachlichen, inhaltlichen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Voraussetzungen für eine sinnvolle Zusammenarbeit nicht vorliegen.
(5) Lehnt der Auftragnehmer ein Vertragsangebot ab, obwohl bereits eine Zahlung erfolgt ist, wird der bereits gezahlte Betrag vollständig zurückerstattet.
(6) Der Vertragstext wird vom Auftragnehmer gespeichert. Diese AGB sowie die Vertragsbestätigung werden dem Auftraggeber per E-Mail zur Verfügung gestellt.
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Beschreibung des jeweils gebuchten Pakets auf der Website oder aus einem individuellen Angebot zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
(2) Es können insbesondere folgende Pakete angeboten werden:
Das Sprint-Paket umfasst insbesondere:
Das Momentum-Paket umfasst insbesondere:
Das Retainer-Paket umfasst insbesondere:
(3) Strategie-Calls dienen der inhaltlichen Klärung, Ausrichtung und Priorisierung der Kampagne. Sie begründen keinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen außerhalb des gebuchten Leistungsumfangs, insbesondere keine zusätzliche Konzeption, Beratung, Analyse oder Umsetzung, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wird.
(4) Der Versand der E-Mails erfolgt durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt keinen technischen Versand, keine Anbindung an Versandsysteme, keine Pflege von E-Mail-Verteilern und keine operative Betreuung von Newsletter- oder CRM-Systemen, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wird.
(5) Nicht Bestandteil der Leistung sind insbesondere Rechtsberatung, steuerliche Beratung, technische Einrichtung von E-Mail-Marketing-Software, Programmierung, Designleistungen, Landingpage-Erstellung, Tracking-Setup, CRM-Bereinigung oder Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit des konkreten E-Mail-Versands, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
(6) Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Erstellung der vereinbarten Texte und Kampagnenunterlagen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung.
(2) Dazu gehören insbesondere:
(3) Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Informationen richtig, vollständig und rechtmäßig nutzbar sind.
(4) Verzögert sich die Leistungserbringung durch fehlende, verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Lieferzeiten entsprechend. Daraus entstehende Mehraufwände kann der Auftragnehmer gesondert in Rechnung stellen, sofern der Auftraggeber hierüber vorab informiert wurde.
(5) Erfolgt eine erforderliche Mitwirkung des Auftraggebers trotz Erinnerung in Textform nicht innerhalb von 14 Tagen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Bearbeitung auszusetzen. Bereits gezahlte Vergütungen bleiben in diesem Fall geschuldet, soweit der Auftragnehmer zur Leistungserbringung bereit war und die Verzögerung vom Auftraggeber zu vertreten ist.
(6) Erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Aussetzung keine Wiederaufnahme durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag abzurechnen, soweit Leistungen bereits erbracht oder Leistungsressourcen verbindlich vorgehalten wurden.
(7) Termine, insbesondere vereinbarte Strategie-Calls, sind vom Auftraggeber pünktlich wahrzunehmen. Absagen oder Verschiebungen müssen mindestens 24 Stunden vor Beginn in Textform erfolgen. Nicht oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine gelten als wahrgenommen und werden vollständig auf das jeweilige Leistungskontingent angerechnet.
(1) Die Lieferung der ersten Textversion erfolgt im Regelfall innerhalb von 10 Werktagen nach vollständigem Eingang aller für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Freigaben, sofern auf der jeweiligen Angebotsseite oder im individuellen Angebot kein abweichender Lieferzeitraum ausdrücklich genannt wird.
(2) Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin in Textform vereinbart wurde.
(3) Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern vereinbarte Lieferzeiten entsprechend.
(4) Höhere Gewalt, Krankheit, technische Störungen oder unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, berechtigen den Auftragnehmer zur angemessenen Verschiebung der Lieferung. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber in solchen Fällen unverzüglich.
Im Leistungsumfang ist eine Korrekturschleife enthalten. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, einmalig konsolidiertes Feedback zu den gelieferten Texten zu übermitteln. Weitere Überarbeitungen werden als gesonderte Leistung berechnet.
(1) Im Leistungsumfang der Pakete Sprint und Momentum sowie je Monatslieferung im Retainer ist jeweils eine Korrekturschleife enthalten.
(2) Eine Korrekturschleife umfasst sprachliche und inhaltliche Anpassungen auf Grundlage konkreter, gebündelter Rückmeldungen des Auftraggebers.
(3) Die Korrekturschleife ist innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der jeweiligen Textversion abzurufen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Lieferung als abgenommen.
(4) Eine Korrekturschleife umfasst keine vollständige Neuausrichtung der Kampagne, keine Änderung des Angebots, keine Änderung der Zielgruppe, keine grundlegende strategische Neukonzeption und keine Neuerstellung bereits gelieferter Texte, sofern diese Änderungen auf nachträglichen Vorgaben oder geänderten Wünschen des Auftraggebers beruhen.
(5) Zusätzliche Korrekturschleifen, grundlegende konzeptionelle Änderungen, Expressleistungen oder Zusatzleistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden gesondert berechnet.
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website oder im individuellen Angebot ausgewiesenen Preise.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise.
(3) Die Leistungen werden durch ein in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässiges Unternehmen erbracht. Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach dem Sitz und steuerlichen Status des Auftraggebers.
(4) EU-Unternehmer mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sind verpflichtet, ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei Vertragsschluss vollständig und korrekt anzugeben. Soweit die Voraussetzungen vorliegen, erfolgt die Rechnungstellung netto ohne Ausweis von Umsatzsteuer im Reverse-Charge-Verfahren.
(5) Unternehmer außerhalb der Europäischen Union sind selbst dafür verantwortlich, etwaige im Sitzland des Auftraggebers anfallende Steuern, Abgaben, Bezugssteuern oder Meldepflichten zu prüfen und zu erfüllen.
(6) Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Vorkasse, per Rechnung oder Banküberweisung.
(7) Beim Retainer-Paket erfolgt die Zahlung monatlich im Voraus zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sofern nicht anders vereinbart.
(8) Die Rechnungstellung erfolgt elektronisch per E-Mail.
(9) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.
(10) Bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(11) Der Anspruch auf Ersatz weitergehender Verzugsschäden bleibt unberührt.
(12) Gegen Forderungen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Entwürfe, Texte, Konzepte und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt, soweit sie die hierfür erforderliche Schöpfungshöhe erreichen.
(2) Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den gelieferten E-Mail-Texten zur Verwendung im eigenen Geschäftsbetrieb.
(3) Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere den Versand der gelieferten E-Mail-Texte an eigene rechtmäßig kontaktierbare Empfängersegmente, die interne Bearbeitung sowie die Nutzung im Rahmen der eigenen Vertriebs- und Marketingprozesse des Auftraggebers.
(4) Eine Weiterveräußerung, Sublizenzierung oder Weitergabe der Texte an Dritte zur eigenständigen Nutzung ist ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.
(5) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer.
(6) Der Auftragnehmer darf anonymisierte Auszüge, Learnings oder strukturelle Beispiele aus Projekten zu eigenen Demonstrations-, Schulungs- oder Marketingzwecken nutzen, sofern weder der Auftraggeber noch dessen Kunden, vertrauliche Informationen oder konkrete Geschäftsinhalte identifizierbar sind.
(1) Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, dass der Versand der E-Mail-Kampagne an das jeweilige Empfängersegment rechtlich zulässig ist.
(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass für sämtliche Empfänger der Kampagne entweder eine wirksame Einwilligung vorliegt oder eine gesetzliche Erlaubnis greift, insbesondere die Voraussetzungen der Bestandskundenausnahme nach § 7 Abs. 3 UWG. Elektronische Werbung ist grundsätzlich nur unter engen Voraussetzungen zulässig.
(3) Der Auftraggeber ist insbesondere verantwortlich für:
(4) Der Auftragnehmer prüft keine Empfängerlisten, keine Einwilligungen, keine CRM-Daten und keine rechtliche Zulässigkeit des konkreten Versands.
(5) Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung. Vom Auftragnehmer gelieferte Formulierungen, Hinweise oder Einschätzungen ersetzen keine rechtliche Prüfung durch einen Rechtsanwalt oder Datenschutzberater.
(6) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen Dritter, behördlichen Maßnahmen, Abmahnungen, Bußgeldern, Schäden und Kosten frei, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber gegen die Pflichten aus diesem § 9 verstößt.
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter: www.revenue-reactivation.com/datenschutz
(2) Für die Erstellung der E-Mail-Kampagnen benötigt der Auftragnehmer grundsätzlich keine vollständigen Kontaktlisten, CRM-Exporte oder personenbezogenen Daten von Kunden, Leads oder Newsletter-Empfängern des Auftraggebers.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer keine vollständigen Kontaktlisten, CRM-Exporte oder personenbezogenen Daten Dritter zu übermitteln, sofern dies nicht ausdrücklich angefordert wurde und zuvor eine geeignete datenschutzrechtliche Vereinbarung geschlossen wurde.
(4) Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer personenbezogene Daten Dritter, insbesondere Empfängerlisten, CRM-Exporte oder Kontaktdaten von Leads, Kunden oder Newsletter-Empfängern übermitteln möchte, ist vor der Übermittlung ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen.
(5) Soweit personenbezogene Daten außerhalb der EU oder des EWR verarbeitet werden, erfolgt dies nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der gesetzlichen Anforderungen an Drittlandübermittlungen.
(6) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich für Zwecke der Vertragsdurchführung zu nutzen.
(7) Vertrauliche Informationen sind alle Informationen wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer, strategischer, kreativer, personeller oder sonstiger Art, die eine Partei der anderen Partei im Rahmen der Vertragsanbahnung oder Vertragsdurchführung offenlegt und die entweder ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.
(8) Hierzu zählen insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Strategien, Kundendaten, Zielgruppeninformationen, Umsatzzahlen, Preise, Margen, interne Prozesse, Angebote, Kampagneninhalte, unveröffentlichte Texte, Entwürfe, Frameworks, Zugangsdaten, Projektunterlagen und sonstige nicht öffentlich bekannte Informationen.
(9) Die empfangende Partei verpflichtet sich insbesondere:
(10) Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Subunternehmer, Berater oder sonstige Dritte ist nur zulässig, soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist und diese Personen ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
(11) Die empfangende Partei haftet für Verstöße der von ihr eingeschalteten Personen gegen die Vertraulichkeitspflichten wie für eigenes Verhalten.
(12) Die Nutzung vertraulicher Informationen in öffentlich zugänglichen oder durch Drittanbieter betriebenen KI-Systemen, insbesondere ChatGPT, Claude, Gemini, Copilot oder vergleichbaren Diensten, ist untersagt, wenn nicht sichergestellt ist, dass die Informationen nicht zu Trainingszwecken verwendet, dauerhaft gespeichert oder unbefugt ausgewertet werden.
(13) Die Nutzung geschützter geschäftlicher KI-Umgebungen ist zulässig, wenn Vertraulichkeit, Datenschutz und Nichtverwendung zu Trainingszwecken vertraglich oder technisch abgesichert sind.
(14) Ausgenommen von der Vertraulichkeitspflicht sind Informationen, die:
(15) Im Fall einer Offenlegungspflicht nach Absatz 14 lit. f informiert die empfangende Partei die offenlegende Partei unverzüglich, soweit dies rechtlich zulässig ist.
(16) Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von drei Jahren. Für Geschäftsgeheimnisse, personenbezogene Daten sowie besonders sensible Informationen gilt die Vertraulichkeitspflicht darüber hinaus so lange, wie die Informationen nicht rechtmäßig öffentlich bekannt geworden sind oder gesetzliche Schutzpflichten bestehen.
(17) Diese Vertraulichkeitsregelung ersetzt keine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung, sofern eine solche datenschutzrechtlich erforderlich ist.
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und nach den Regeln der gegenwärtigen fachlichen Praxis.
(2) Nach Lieferung der Textversion hat der Auftraggeber die Leistung zu prüfen und etwaige Mängel oder Änderungswünsche innerhalb von 14 Tagen in Textform mitzuteilen.
(3) Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.
(4) Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung durch Nachbesserung.
(5) Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(6) Geschmackliche Abweichungen, geänderte Vorstellungen, nachträgliche Strategiewechsel oder neue Vorgaben des Auftraggebers stellen keinen Mangel dar, sofern die gelieferte Leistung auf Grundlage des ursprünglichen Briefings fachgerecht erstellt wurde.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Auftragnehmer haftet außerdem unbeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(4) Soweit die Haftung nach den vorstehenden Absätzen wirksam beschränkt werden kann, ist sie der Höhe nach auf den Nettorechnungsbetrag des betroffenen Auftrags bzw. bei Retainer-Leistungen auf den Nettorechnungsbetrag des betroffenen Abrechnungsmonats begrenzt.
(5) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(6) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch rechtswidrigen Versand, fehlende Einwilligungen, unzulässige Empfängerlisten, fehlerhafte technische Versandinfrastruktur, Spamfilter, Zustellprobleme, mangelnde Qualität der Empfängerliste oder Entscheidungen des Auftraggebers entstehen.
(7) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit von Website, E-Mail, Google-Diensten, Hosting-Anbietern oder sonstigen Drittanbieter-Tools.
(8) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(1) Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Erstellung der vereinbarten E-Mail-Kampagne, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
(2) Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird ausdrücklich nicht geschuldet. Dies betrifft insbesondere:
(3) Auf der Website, in Präsentationen oder in sonstigen Werbematerialien genannte Statistiken, Benchmarks, Beispiele oder Branchendurchschnitte stellen keine Garantie, Zusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung für den konkreten Auftrag dar.
(4) Der wirtschaftliche Erfolg einer E-Mail-Kampagne hängt von zahlreichen Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen. Dazu gehören insbesondere Qualität und Aktualität der Empfängerliste, Angebot des Auftraggebers, Marktumfeld, Preisgestaltung, Reputation, Versandfrequenz, technische Zustellbarkeit, Betreffzeilen-Performance, interne Vertriebsprozesse und Reaktionsgeschwindigkeit des Auftraggebers.
(1) Die Pakete Sprint und Momentum sind Einmalleistungen. Der Vertrag endet mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Das Retainer-Paket wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist von beiden Parteien jeweils zum Ende eines laufenden Abrechnungsmonats mit einer Frist von 14 Tagen kündbar. Die Kündigung bedarf der Textform; E-Mail genügt.
(3) Eine Mindestlaufzeit für den Retainer besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(4) Beendet der Auftraggeber die Zusammenarbeit bei den Paketen Sprint oder Momentum vorzeitig, bleibt der vereinbarte Gesamtbetrag in voller Höhe fällig, sofern der Auftragnehmer zur Leistungserbringung bereit war und die Beendigung nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist.
(5) Beendet der Auftragnehmer die Zusammenarbeit vorzeitig aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, erstattet der Auftragnehmer den auf nicht erbrachte Leistungen anteilig entfallenden Betrag zurück.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
(7) Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere vor, wenn:
(1) Der Auftragnehmer ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, den Auftraggeber namentlich oder unter Verwendung von Logos als Referenz zu nennen.
(2) Ohne gesonderte Zustimmung darf der Auftragnehmer Projekterfahrungen nur anonymisiert verwenden, sofern keine Rückschlüsse auf den Auftraggeber, dessen Kunden, interne Daten oder vertrauliche Informationen möglich sind.
(3) Testimonials, Fallstudien oder konkrete Ergebnisdarstellungen werden nur nach vorheriger Freigabe durch den Auftraggeber veröffentlicht.
(1) Änderungen dieser AGB gelten nur für zukünftige Vertragsschlüsse. Für bereits geschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einbezogenen AGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, München, Deutschland. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(4) Da sich die Leistungen des Auftragnehmers ausschließlich an Unternehmer richten, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(5) Änderungen und Ergänzungen einzelner Verträge bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.
Stand: 02.07.2026